Die Eskalation kam per Brief. Am 28. Januar 2026 teilte das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen mit: Weder deren Präsident Dirk Rose noch ein anderer Vertreter der sächsischen Kammer dürften teilnehmen am Präsidentengespräch am 6. Februar in Köln und an der Gemeinsamen Sitzung mit den Steuerabteilungsleitern am 19. Februar in Berlin. Begründet wird dies mit den „neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Position und des Engagements von Herrn Präsident Rose mit und bei Afileon“.
Was auf den ersten Blick wie ein interner Verwaltungsvorgang wirkt, ist tatsächlich ein Tabubruch mit weitreichenden Konsequenzen für das gesamte Kammerwesen der Steuerberater in Deutschland.
Wahl in den Partners Council als Auslöser
Der unmittelbare Anlass für die Ausladung ist Roses Wahl in den Partners Council der Afileon-Gruppe. Das Gremium gilt als zentrale Steuerungsstellte der Gruppe, die vor gut einem Jahr mit dem Investor Partners Group im Rücken an den Markt gegangen ist. Der Partners Council soll auch die Unabhängigkeit der Steuerberater sichern. Nach JUVE-Informationen ist Rose einer von insgesamt sechs neuen Partnern, die Anfang Januar in das Gremium gewählt wurden.
Rose selbst betont in seinem Antwortschreiben an BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab, das JUVE vorliegt, es handle sich beim Partners Council um „die Stelle in der Gruppe“, an der „die Berufsgrundsätze insbesondere im Interesse der Berufskolleginnen und Berufskollegen verankert und durchgesetzt werden“.
Die Vorgeschichte: Im November 2025 hatte Rose sein Amt als Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer niedergelegt, nachdem er seine Leipziger Kanzlei Rose Brösicke an die von Partners Group gestützte Afileon-Gruppe verkauft hatte. Rose hatte damals auch seinen Rücktritt als Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen angeboten. Dies lehnte seine Kollegen in der Landeskammer jedoch ab. Ein Grund mag sein, dass sie seine Arbeit schätzen. Es dürfte aber einen weiteren geben: Anders als die Bundessteuerberaterkammer um ihren Präsidenten Schwab lehnen auch sie Private Equity-Gesellschaften im Steuermarkt nicht grundsätzlich ab.
Verbandslogik auf den Kopf gestellt
Der Fall Rose zeigt deutlich, dass die Steuerberaterkammern in Sachen Private-Equity-Beteiligungen längst nicht so geschlossen sind, wie es der Präsident der Bundessteuerberaterkammer und die Präsidenten weiterer Landeskammern gern hätten. Was die Ausladung der Steuerberaterkammer Sachsen von wichtigen Veranstaltungen allerdings besonders brisant macht, ist nicht allein der Konflikt um Private Equity im Steuermarkt. Es ist die Art und Weise, wie das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer vorgeht. Es stellt damit die föderale Organisationslogik des Kammerwesens selbst infrage.
Denn die Bundessteuerberaterkammer ist nach dem Verständnis föderaler Verbandsarbeit keine übergeordnete Instanz, die über die 21 Landessteuerberaterkammern „regiert“. Sie ist vielmehr eine Einrichtung der Landeskammern – ein Zusammenschluss, der gemeinsame Interessen auf Bundesebene bündelt und vertritt. Die Landeskammern entsenden ihre Vertreter in die Gremien der BStBK, nicht umgekehrt.
Wenn nun das Präsidium der BStBK einer Landeskammer die Teilnahme an zentralen Sitzungen untersagt, stellt dies das Verhältnis zwischen Bundes- und Landesebene auf den Kopf. Die sächsische Kammer spricht in ihrem Antwortschreiben von einem „auch rechtlich unhaltbaren Vorgehen“ und einem „nicht nachvollziehbaren Angriff auf die persönliche Integrität des Unterzeichners, des Vorstandes und der Vertreter der SBK Sachsen sowie der Institution der Steuerberaterkammer als solche“.
Keine Anhörung, keine Begründung
Besonders irritierend für die Betroffenen: Die Ausladung kam ohne vorherige Ankündigung oder Anhörung. Die eigentlichen Gründe wurden der sächsischen Kammer „weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt“, wie Rose in seinem Schreiben beklagt. Mehr noch: Mündlich sei bereits an Dritte weitergegeben worden, dass Präsidiumsmitglieder auch nicht am Begleitprogramm der Bundeskammerversammlung am 16./17. März 2026 in Leipzig teilnehmen würden. Erste Stornierungen lägen bereits vor.
Rose argumentiert, dass – selbst wenn es tatsächlich um die Frage des Fremdbesitzverbots ginge – ein Gespräch ausgereicht hätte, um etwa Neutralität bei diesem Thema zu vereinbaren. „Der Unterzeichner hat gegenüber einzelnen Präsidiumsmitgliedern und Ihnen persönlich mehrfach ausdrücklich betont, dass er Interessenkonflikte unbedingt vermeiden wolle“, heißt es in dem Schreiben. Auch hätte es der Ausladung jedes anderen Vertreters der sächsischen Kammer nicht bedurft, wenn es nur um Roses Person ginge.
Richtungskampf um die Zukunft des Berufsstandes
Der Konflikt zwischen der BStBK unter Führung von Prof. Dr. Hartmut Schwab und den Befürwortern von Private-Equity-Beteiligungen im Steuermarkt schwelt seit Monaten. Schwab hat wiederholt deutlich gemacht, dass solche Beteiligungen für ihn nicht akzeptabel sind. Die rechtspolitische Auseinandersetzung um die Novelle des Steuerberatungsgesetzes hat die Fronten weiter verhärtet.
Doch während in Berlin die Blockadehaltung dominiert, entwickelt sich der Markt weiter. Immer mehr mittelständische Steuerberatungskanzleien docken an Plattformen an, hinter denen Private-Equity-Gesellschaften stehen. Der Marktanteil dieser Modelle wächst nach Brancheninformationen kontinuierlich.
Die Frage, die sich nun stellt: Kann eine Bundesorganisation, die qua Struktur von ihren Mitgliedern – den Landeskammern – getragen wird, einzelne Mitglieder ausschließen, weil deren Präsidenten Positionen vertreten, die dem Bundespräsidium nicht genehm sind? Und was bedeutet es für den demokratischen Diskurs innerhalb des Berufsstandes, wenn abweichende Meinungen nicht mehr am Tisch geduldet werden?
Sachsen hält an Dialogbereitschaft fest
Die sächsische Kammer jedenfalls bleibt bei ihrer Linie. „Die SBK Sachsen und ihre Vertreter stehen trotzdem dem Präsidium der Bundessteuerberaterkammer zu diesem wie zu jedem anderen Thema für einen Dialog zur Verfügung“, schreibt Rose. Man sei überzeugt, „dass nur durch eine enge und kooperative Zusammenarbeit aller berufsständischen Organisationen die Durchsetzung der Interessen unserer Mitglieder möglich ist“.
Das Schreiben wurde an alle Steuerberaterkammern zur Kenntnis versandt – und zirkuliert mittlerweile in verschiedenen Kreisen in Berlin. Die Reaktionen der anderen Landeskammern dürften zeigen, ob die Bundessteuerberaterkammer mit ihrem Vorgehen auf breite Unterstützung zählen kann – oder ob sich der Konflikt zu einer grundsätzlichen Debatte über Struktur und Selbstverständnis des Kammerwesens ausweitet.
Eines ist bereits jetzt klar: Der Riss, der durch den Berufsstand geht, verläuft nicht nur entlang der Frage, wie man zu Private Equity steht. Er verläuft auch entlang der Frage, wie viel Pluralität und demokratischen Diskurs das Kammerwesen verträgt – und wer am Ende bestimmt, was im Interesse des Berufsstandes liegt.
Die Bundessteuerberaterkammer wollte den Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren.