Der vorläufige Sieg gegen Werhahn verschafft den Ex-HH&P-Partnern Hoffnung auf nachträgliche Entschädigung, und es gibt kaum einen Wettbewerber, der ihnen die Genugtuung nicht gönnen würde. Wenn die Ex-Partner sich nun von aller Schuld reingewaschen sähen, hätte das OLG-Urteil perverse Folgen.
Das Geschäft der Kanzlei war immer Sache der Partner selbst. Niemand durfte sich je anmaßen, die Interessen der Gesamtkanzlei gegenüber denen der einzelnen Partner zu definieren und durchzusetzen. Sich gegen wirkungsvolles Management zu wehren und dann die Hauptschuld bei Außenstehenden zu suchen, ist immerhin konsequent.
Der Trend hin zu klaren Mandaten für kanzleiinterne Manager scheint heute unaufhaltsam – wenn sich eine Sozietät wie Graf von Westphalen vom Subsidiaritätsprinzip verabschiedet, hat der Wind sich endgültig gedreht. Ohne den Druck rückläufiger Gewinne hat diese Kanzlei ihre Struktur völlig umgekrempelt, um zu guter Letzt aus dem Schatten ihrer Gründer herauszutreten.
Doch die neuen Managing Partner Barbara Mayer und Lothar Harings haben einen Auftrag, wie es ihn bei HH&P nie gab: freie Hand für gutes Management. Sie selbst, nicht die Wettbewerber oder Mandanten, werden die Verantwortung tragen.