Von Dryander geht Ende des Jahres in den Ruhestand, der Brite Dodds soll sich im Frühjahr zurückziehen, dann wird der frühere langjährige Linklaters-Partner Drinhausen die Position des weltweiten Chefjuristen alleine bekleiden. Wie seine Vorgänger wird er an den Vorstand für Personal und Corporate Governance, Karl von Rohr, berichten.
Drinhausen, der auf eine lange Karriere auf Kanzleiseite zurückblickt, war 2013 zur Deutschen Bank gewechselt. Sein Zugang fiel in die Post-Ackermann-Ära, die nicht nur auf Vorstandsebene, sondern auch in den Recht- und Complianceabteilungen von großen personellen Veränderungen geprägt war. Zunächst wurde der Corporate-Experte Co-Deputy General Counsel für Deutschland und Mittel- und Osteuropa bei der Bank, die Position teilte er sich mit Dr. Mathias Otto. Drinhausens Vorgesetzter war auch damals schon der ehemalige Cleary Gottlieb Steen & Hamilton-Partner von Dryander, mit dem er dann gemeinsam in relativ kurzer Zeit eine beachtliche Karriere machte. Als von Dryander gemeinsam mit Dodds die Rechtsleitung der Deutschen Bank übernahm, wurde Drinhausen einige Monate später zum Chief Governance Officer berufen. Diese Aufgaben behält er nun auch als General Counsel.
In der Amtszeit von Dryander und Dodds konnte die Deutsche Bank wesentliche Prozesskomplexe – teils Jahrzehnte alt – abschließen. Zuletzt etwa erreichte sie einen Vergleich mit amerikanischen Behörden zum Verkauf fauler Hypothekenpapiere während der Finanzkrise. Drinhausen wird sich mit der Aufarbeitung weiterer Altlasten, etwa möglicher Geldwäschegeschäfte in Russland oder Cum-Ex-Themen in Deutschland, beschäftigen müssen. Intern will er vor allem die Digitalisierung der Rechtsabteilung vorantreiben.