Kartellrecht

Warnschuss für Finanzinvestoren

Auch eine Minderheitsbeteiligung schützt Finanzinvestoren nicht davor, für kartellrechtliche Vergehen eines Portfoliounternehmens zur Verantwortung gezogen zu werden. Das bekam Anfang April Goldman Sachs durch eine Entscheidung der EU-Kommission zu spüren. Gegen elf Unternehmen hatten die Brüsseler Kartellwächter Bußgelder über insgesamt mehr als 300 Millionen Euro verhängt, weil diese die Preise für Unterseekabel untereinander abgesprochen hatten.

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Finanzinvestoren können für kartellrechtliche Vergehen eines Portfoliounternehmens zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn sie nur eine Minderheitsbeteiligung halten. Das bekam Anfang April Goldman Sachs durch eine Entscheidung der EU-Kommission zu spüren. Gegen elf Unternehmen hatten die Brüsseler Kartellwächter Bußgelder über insgesamt mehr als 300 Millionen Euro verhängt, weil diese die Preise für Unterseekabel untereinander abgesprochen hatten.

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