Kommentar

Etappensieg

Das Totalverbot von Erfolgshonoraren ist verfassungswidrig. So weit, so klar. Alle weiteren Detailfragen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Anfang März veröffentlichten Beschluss jedoch dem Gesetzgeber überlassen – und das kann dauern. Der Streit um Erfolgshonorare tobt seit Jahren. Die einen befürchten den totalen Verfall der juristischen Kultur, sollten Anwälte sich nach Erfolg bezahlen lassen dürfen. Die anderen sehen in dem Verbot einen Anachronismus, welcher der wirtschaftlichen Realität längst nicht mehr gerecht wird. Für letztere ist die Entscheidung ein Etappensieg. Doch auch sie wollen keine Klagekultur wie sie in den Vereinigten Staaten üblich ist.

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Dabei gibt es zwischen Totalverbot und US-Szenario jede Menge Möglichkeiten, das Honorarwesen neu zu regeln. Nur werden diese bislang hierzulande viel zu wenig diskutiert. Andere Länder wie die Niederlande führen derzeit etwa intensive Auseinandersetzung darüber, wie ein Mittelweg aussehen könnte. Zu der hiesigen Diskussion trägt nun leider auch der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss nur wenig inhaltlich Neues bei. Und so sahen sich Kritiker in ihrer Meinung bestätigt, dass sich das Gericht an ein längst überkommenes und realitätsfernes Anwaltsbild klammert.

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