Lebensmittelrecht

Meyer und Reinhart gehen getrennte Wege

Erneut gibt es in der Lebensmittelrechtsboutique Meyer eine Veränderung. Die beiden Partner der Kanzlei Prof. Dr. Alfred Meyer und Dr. Andreas Reinhart gehen künftig eigene Wege.

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Alfred Meyer
Alfred Meyer

Reinhart verlässt die Kanzlei nach 17 Jahren zum Jahresende und gründet mit seiner Frau eine eigene Kanzlei. Dr. Stephanie Reinhart ist seit Anfang des Jahres bei Meyer tätig. Die neue Kanzlei wird den Namen der Reinharts tragen und den bisherigen Beratungsschwerpunkt im Lebensmittel- und Kosmetikrecht sowie Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln fortführen. Die Kanzlei arbeitet zunächst mit zwei Anwälten von München aus.

Bei Meyer verbleiben als Partner der Namensgeber sowie vier angestellte Anwältinnen und ein of Counsel. Neben Lebensmittel- und kosmetikrechtlichen Fragen berät die Kanzlei zu Lebensmittelkrisen, Compliance sowie durch die naturwissenschaftliche Expertise der angeschlossenen Meyer.science GmbH ab der Produktentwicklung.

Andreas Reinhart
Andreas Reinhart

Die Trennung der beiden Partner erfolgt nach JUVE-Informationen vor allem aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die Ausrichtung der Kanzlei. Sie hatte in der Vergangenheit schon mehrmals Veränderungen erlebt: 2011 trennten sich Meyer und sein langjähriger Partner Andreas Meisterernst. Der gründete daraufhin mit vier weiteren Anwälten Meisterernst Rechtsanwälte. Wenig später ging auch die dritte bekannte Lebensmittelexpertin Dr. Astrid Hüttebräucker eigene Wege. Trotz der wechselnden Besetzung gehörte die Kanzlei stets zum Kreis der bekanntesten Branchenberater.

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