London

Diskussion um Zeiterfassung bei Allen & Overy

Englischen Presseberichten zufolge soll Allen & Overy planen, ein neues System, zur Zeiterfassung einzuführen. Geplant sei, den Anwälten ein Minimum von 2.200 Arbeitsstunden pro Jahr aufzuerlegen. Dies würde bedeuten, dass zu den bisherigen billable Hours gesondert noch einmal 500 bis 600 zusätzliche Stunden aufgezeichnet würden. Die Kanzlei demenierte derartige Absichten.A&O erklärte, im Grundsatz ändere sich nichts. Richtig sei, so der deutsche Managing Partner Dr. Cornelius Fischer-Zernin, dass von jeher diese sogenannten Internal Hours, also die nicht abrechenbaren Stunden, erfasst würden: "Wir betrachten dies in der Tat als sehr wichtig." Allerdings wurde dies in der Vergangenheit oft laxer gehandhabt als die Erfassung der Billables. Das existierende und weiterhin gültige System diene lediglich dazu, einen Überblick darüber zu haben, welchen weiteren Tätigkeiten die Anwälte nachgehen und gegebenenfalls regulierend einzugreifen, etwa durch Förderung von Publikationen.

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Eine Zielgröße von 500 bis 600 Stunden sei allerdings weder festgelegt noch geplant. Auch die Vorgabe von 1.600 Billables sei lediglich eine Richtgröße.

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