Es werde ein „Team erfahrener und renommierter deutscher Kartellrechtler“, heißt es in einer Mitteilung. Näheres werde in den kommenden Wochen bekanntgegeben. Nach Angaben aus dem Kanzleiumfeld dürften zunächst zwei Partner und mehrere Associates in Berlin an den Start gehen. Im Markt wird spekuliert, dass Hausfeld etwa Inhouse-Juristen der Deutschen Bahn gewinnen könnte. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz ebenfalls in Berlin, und seine Juristen gelten als Pioniere bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatz. Dr. Christopher Rother, der bei der Bahn die Bereiche Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht leitet, arbeitet häufig mit Hausfeld zusammen und ist gut bekannt mit Laurent Geelhand. Der ehemalige Chefjurist des Michelin-Konzerns war im vergangenen Jahr zu Hausfeld gewechselt, um für die Kanzlei ein Büro in Brüssel zu eröffnen.
Kanzleichef Michael Hausfeld begründet den Schritt nach Deutschland mit steigender Nachfrage beim Thema Kartellschadensersatz. „Der Ausbau kommt zu einem Schlüsselzeitpunkt in Europa, wo die EU-Richtlinie, die die Klägerrechte stärkt, nächstes Jahr in Kraft tritt“, sagte Hausfeld. Die Kanzlei ist in Europa seit längerem sehr expansiv. Nach der Büroeröffnung in Brüssel 2014, verstärkte die Kanzlei zuletzt ihr Londoner Büro: Im April holte sie den Kartell-Litigation-Experten Ed Coulson von Berwin Leighton Paisner. Zudem stieg erst vor wenigen Wochen Anna Morfey als Partnerin ein, zuvor Senior Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Hausfeld war 2008 als Abspaltung der Sammelklägerkanzlei Cohen Milstein Hausfeld & Toll entstanden. Berlin wird das siebte Büro der US-Kanzlei, nach London und Brüssel das dritte in Europa. Im Markt ist bekannt, dass Hausfeld in Deutschland bisher mit Partnerkanzleien kooperiert, etwa Haver & Mailänder aus Stuttgart. Auch mit Noerr sollen die Amerikaner in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben.
Das vom Prozessfinanzierer Burford bereitgestellte 30-Millionen-Budget soll es kartellgeschädigten deutschen Unternehmen leichter machen, vor deutschen Gerichten Kompensation zu erstreiten. Auf Grundlage von Prozessfinanzierungsverträgen sollen sie Hausfeld mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragen können, ohne das Kostenrisiko eines komplexen Prozesses komplett selbst tragen zu müssen.