Mehr Kooperation bei Konzerninsolvenzen

Noch in diesem Jahr will das Bundesjustizministerium die Verwaltung von Konzerninsolvenzen durch eine Erweiterung der Insolvenzordnung (InsO) erleichtern.

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Eine weitreichende Lösung ist mit diesem Entwurf, der unter dem Kürzel EKIG kursiert, nicht vorgesehen. So schreckt das BMJ davor zurück, die Massen von insolventen Konzerngesellschaften in irgendeiner Form zu verschmelzen oder konsolidieren. Auch soll es keine strenge Pflicht zur Kooperation geben, wenn mehrere verschiedene Verwalter bestellt sind. Letztendlich hofft das Ministerium darauf, dass der wirtschaftliche Druck alle Beteiligten an einen Tisch zwingt, um einen „in dem Unternehmensverbund enthaltenen Mehrwert“ zu realisieren, wie es heißt.

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