Wirth setzt als Einzelanwalt seine Beratungsschwerpunkte auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie Themen rund um Grundsätze zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, sogenannte Corporate Governance-Regeln. Dabei will er sich auf die Individualberatung von Geschäftsführern und Vorständen, aber auch auf die Unterstützung von Gesellschaftern mittelständischer Unternehmen konzentrieren.
In den vergangenen Jahren hatte sich Wirth vor allem mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und zunehmend auch mit Compliancefragen beschäftigt. Mit diesem Thema war er 2008 in Kontakt gekommen, als er einer der Berater des ehemaligen Siemens-Vorstandsmitglieds Dr. Thomas Ganswindt wurde. Ganswindt war vorgeworfen worden, er habe im Rahmen der Korruptionsaffäre des Konzerns seine Aufsichtspflicht verletzt. 2011 wurde das Verfahren dann gegen eine Geldauflage eingestellt.
Wirth, der von 2013 bis 2014 nach einer Neustrukturierung bei Taylor Wessing Leiter der Geschäftseinheit General Corporate/Commercial war, gehörte in dieser Funktion auch zur damaligen Führungsriege der Kanzlei. Seinen jetzigen Schritt begründete Wirth mit seinem Geschäftsmodell, das besser außerhalb einer größeren Kanzleistruktur funktioniere. Beide Parteien betonten, die Trennung sei freundschaftlich und in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt.