München

Osram gewinnt Juristen von Siemens und Kirkland & Ellis

Zum Juli übernimmt Flavio Bertoli die Position des Head of Compliance Legal beim Leuchtmittelhersteller Osram. Der 42-Jährige kommt von Siemens, wo er zuletzt unter anderem mit kartellrechtlicher Compliance befasst war. Bereits zum April gab es bei Osram zudem Veränderungen in der Rechtsabteilung: Neuer Head of Legal Operations wurde Dr. Jörn Schnigula, zuvor Partner bei Kirkland & Ellis.

Teilen Sie unseren Beitrag
Flavio Bertoli
Flavio Bertoli

Der Posten des Head of Legal Compliance bei Osram war vakant geworden, als Bertolis Vorgänger Dr. Dietmar Prechtel im Herbst vergangenen Jahres zum Chief Compliance Officer aufstieg.

Bertoli war seit 2005 bei Siemens in verschiedenen Compliance-Funktionen und hat so die Umbrüche und den massiven Ausbau der Abteilung in den vergangenen Jahren miterlebt. Zuletzt war er Teil des kartellrechtlichen Compliance-Teams des Konzerns. Mit dem Wechsel übernimmt er nun die Leitung eines vierköpfigen Teams und erweitert seinen Verantwortungsbereich deutlich. Zu den Aufgaben von Compliance Legal bei Osram gehören als ein zentraler Bereich interne Untersuchungen. Darüber hinaus befasst sich die Abteilung mit Fragen des internen Trainings, den Regelwerken und den Kontrollsystemen.

Bertolis künftiger Chef Prechtel kam ebenfalls von Siemens. Bei der Abspaltung von Osram 2011 wechselte er mit zu dem Leuchtmittelhersteller.

Zum April gewann General Counsel Dr. Ulrich Müller zudem den Kirkland & Ellis-Partner Schnigula als neuen Head of Legal Operations. In dieser Funktion verantwortet er künftig Aufgabenbereiche wie Verträge, Einkauf, Vertrieb und Litigation. Schnigula berichtet direkt an Müller. Der Private-Equity-Spezialist war zuvor seit 2005 bei Kirkland & Ellis, im Oktober 2008 wurde er dort Partner. Vor seiner Zeit bei der US-Kanzlei hatte er bei Clifford Chance in Frankfurt und München gearbeitet.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema