Namensstreit

Arqis erwirkt einstweilige Verfügung gegen ‚arccus‘

Die Kanzlei Arqis sieht durch den Namen 'arccus' ihre Marken- und Firmenrechte verletzt. Daher beantragte Arqis am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gegen Hemmelrath & Partner, die Anfang September mitgeteilt hatte, zusammen mit weiteren europäische Anwaltsgesellschaften künftig unter dem Namen 'arccus' auftreten zu wollen (siehe Nachricht).Die Verfügung ist am Dienstag antragsgemäß und ohne mündliche Verhandlung erlassen worden.

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Hemmelrath & Partner plant zusammen mit ihrem französischen Partner François Sagasser & Associés sowie weiteren Kanzleien die Bezeichnung ‚arccus‘ als Dachmarke vor jeden Namen der jeweiligen Kanzlei aufzunehmen. Die dazugehörigen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften firmieren dagegen mit dem Namensteil Mazars.

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