Das Landgericht hob in Bezug auf Koerfer mit der Anordnung einen Beschluss des Amtsgerichts Hannover auf, mit dem vier neue Mitglieder des Conti-Aufsichtsrats bestellt werden sollten. Wirksam sind weiterhin die Bestellungen von Maria-Elisabeth Schaeffler, ihrem Sohn Georg und Schaeffler-Chef Jürgen Geißinger. Diese drei ersetzen Aufsichtsratsmitglieder, die in den vergangenen Monaten ihre Ämter niedergelegt hatten.
Schaeffler hält unterdessen trotz des gerichtlichen Vetos an Koerfer als künftigem Aufsichtsratschef fest. Das Unternehmen will die Angelegenheit zunächst juristisch prüfen und dann gegebenenfalls entprechend reagieren, so der Kugellagerhersteller.
Koerfer selbst wandte sich gestern mit einem Schriftsatz an das Landgericht. Die Tätigkeit als Berater für einen Aktionär sei sicherlich kein Hinderungsgrund für eine Arbeit als Aufsichtsrat, so Koerfer gegenüber der Presse. Der Conti-Konzern sprach sich derweil dafür aus, auf eine formelle Anhörung der Aufsichtsratsmitglieder zu verzichten.
Am morgigen Freitag sollte Koerfer auf der Aufsichtsratssitzung auf den Posten gewählt werden. Diesen Termin kann er in seinem Kalender nun nach Einschätzung des Landgerichts Hannover streichen. Die erste Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz von Richter Matthias Wiese ordnete an, dass im Sinne des § 104 Aktiengesetz abzugebende Stellungnahmen der Aufsichtsratsmitglieder nachzuholen sind. Damit bis dahin keine endgültigen Fakten geschaffen werden, solle Koerfer das Amt erst einmal nicht antreten, so ein Gerichtssprecher.
Erst nach Einsicht in die Stellungnahmen werde das Landgericht entscheiden, ob der Beschluss für die Bestellung auch von Koerfer rechtmäßig gewesen sei oder ob weitere Maßnahmen zur Klärung der Fakten erforderlich sind. Der Gerichtssprecher wagte indes die Prognose, dass seinen Richterkollegen bewusst sei, dass es sich um eine eilige Angelegenheit handele. Eine endgültige Entscheidung sei damit noch im März denkbar. Koerfer kann gegen die einstweilige Anordnung nichts unternehmen.
Auch wenn die gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern Standard sei, hält ein Aktienrechts-Experte einer der führenden Großkanzleien in Deutschland das Vorgehen des Gerichts für ungewöhnlich. „Ich habe es noch nie erlebt, dass das Gericht Stellungnahmen eingefordert hat. Außerdem ist es nicht Sache des Gerichts zu entscheiden, ob Koerfer an der Aufsichtsratssitzung teilnimmt“, so der Aktienrechtler. „Strenger ist Überzeugungstäter und will hier gute Corporate Governance durchsetzen.“ Es sei allerdings normal, dass der Großaktionär auch den Aufsichtsratsvorsitzenden stelle.
Schaeffler hat sich mit der Übernahme von Conti erheblich übernommen: Das Unternehmen ist mit zwölf Milliarden Euro verschuldet und gehört damit faktisch den Banken. Zwar könnten nach Medienberichten derzeit die Zinszahlungen von monatlich 70 Millionen Euro noch geleistet werden. Ende Juni seien jedoch Verschuldensgrenzen zu beachten und eine Tilgungszahlung zu leisten. Dann seien die Verträge nicht mehr einzuhalten.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 3. März 2009