Brisante Dokumente in Kirch-Fehde

Deutsche Bank-Rechtsvorstand gerät ins Visier

Autor/en
  • JUVE

Der aktuelle Rechtsvorstand der Deutschen Bank, Dr. Stephan Leithner, könnte ebenfalls in die Dauerfehde mit den Erben Leo Kirchs verstrickt sein. Dies soll ein zwölf Jahre alter bankinterner Mailverkehr nahelegen. Demnach soll er bereits Monate vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe intensiv mit einem möglichen Restrukturierungsauftrag beschäftigt haben. Genau diesen Vorwurf der Kirch-Anwälte hatte die Bank im gesamten Prozess vehement von sich gewiesen. Der Aufsichtsrat prüft unterdessen mögliche Ansprüche gegen Ex-Vorstände.

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Im Streit mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch gerät nun auch der aktuelle Rechts- und Personalvorstand der Deutschen Bank Dr. Stephan Leithner (46) unter Druck. Laut ,Manager Magazin‘ soll er sich 2002 damals noch verantwortlich für das deutsche Investmentbanking – bereits Monate vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe intensiv mit einem möglichen Restrukturierungsauftrag beschäftigt haben. Auch Josef Ackermann als damaliger Leiter des weltweiten Investmentbankings soll informiert gewesen sein. Genau diesen Vorwurf der Kirch-Anwälte hatte die Bank im gesamten Prozess vehement von sich gewiesen.

Das ,Manager Magazin‘ beruft sich in seiner aktuellen Ausgabe auf einen bankinternen Mailverkehr vom 21. Januar 2002, also einige Wochen vor dem TV-Interview des damaligen Vorstandssprechers Dr. Rolf Breuer, in dem er die Kreditwürdigkeit Kirchs anzweifelte. In der Mail skizziert Leithner zwei mögliche Alternativen einer Restrukturierung, von denen die Bank jeweils profitieren würde: Sie könne Restrukturierungsberaterin der Kirch-Gruppe sein oder sich an die Seite von Wettbewerbern wie dem Bertelsmann-Konzern oder dem Medienunternehmer Rupert Murdoch stellen. Adressat der Mail ist Josef Ackermann, damals Vorstand für das globale Investmentbanking und designierter Nachfolger von Breuer als Vorstandsvorsitzender.

Das Dokument stammt offenbar aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft München. Die Strafverfolgungsbehörde hatte 2011 die Büros von Ackermann und weiteren früheren Top-Managern der Bank durchsucht und zahlreiche Dokumente beschlagnahmt (mehr…). Sie wirft der Ex-Führungsriege im Zivilprozess mit Kirch Falschaussagen und möglichen Prozessbetrug vor. Vor wenigen Wochen scheiterte Ackermanns Strafverteidiger Eberhard Kempf aus der Sozietät Kempf & Dannenfeldt mit dem Versuch, der Kirch-Seite den Zugang zu den Akten zu verwehren (mehr…). Seitdem werden immer neue brisante Details aus dem innersten Führungszirkel der Deutschen Bank bekannt. Bislang zählt Leithner nicht zum Kreis der Personen, gegen die ermittelt wird.

Die Deutsche Bank selbst lässt sich in dem Komplex von den anerkannten Wirtschaftsstrafrechtlern Dr. Felix Dörr aus Frankfurt sowie Dr. Werner Leitner aus München beraten. Zivilrechtlich ist die Beziehung zu der US-Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton sehr eng.

Leithners Mail könnte indes nicht nur die Staatsanwälte auf den Plan rufen. Auch der Senat des Oberlandesgericht München, vor dem noch ein Zivilverfahren anhängig ist, verfolgt die jüngsten Entwicklungen mit Interesse. Das Gericht hatte den Kirch-Erben 2012 einen grundsätzlichen Schadensersatz zugesprochen (mehr…). Über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil, eingelegt durch die Prozessanwälte der Deutschen Bank von Hengeler Mueller und Gleiss Lutz, entscheidet der Bundesgerichtshof in den kommenden Wochen.

Aufsichtsrat prüft mögliche Organhaftung

Die Deutsche Bank hat schon länger Rückstellungen in Milliardenhöhe für ihre Rechtsstreitigkeiten gebildet, darunter auch für die Zahlung an die Kirch-Erben. Intern sieht sich der aktuelle Aufsichtsrat unter Leitung von Chefaufseher Dr. Paul Achleitner unter Handlungsdruck. Laut ,Manager Magazin‘ lässt das Gremien mögliche Ansprüche gegen Vorstände prüfen, um seinen aktienrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Das Gremium vertraut seit einigen Jahren auf Dr. Marc Löbbe, Frankfurter Partner bei SZA Schilling Zutt & Anschütz.

Schon länger ist bekannt, dass die Deutsche Bank und verschiedene D&O-Versicherer unter Führung der Zurich und des Allianz-Konzerns intensiv über eine mögliche Lösung diskutieren. Denn die Bank könnte ihre finanzielle Belastung etwas mildern, wenn sie ihren Ex-Vorstandschef Breuer und weitere Organe aus abgetretenem Recht in Regress nehmen könnte. Die Deckungssumme der D&O-Haftpflichtpolice beträgt bis zu 500 Millionen Euro (mehr…).

Eine volle Inanspruchnahme der Police ist jedoch kaum realistisch, zumal die D&O-Versicherer, sollten sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ackermann und andere Ex-Manager bestätigen, eine Zahlung verweigern können. Dies sehen Haftpflichtpolicen für Manager üblicherweise vor, wenn Organe wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden.

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