OLG Hamm

Düsseldorfer Kanzlei darf Kunstnamen nutzen

Ändert sich das Geschäft einer Kanzlei, kann das eine nachträgliche Änderung des Kanzleinamens rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Dezember vergangenen Jahres im Fall der Düsseldorfer Patentanwaltskanzlei Karo IP entschieden. Die Düsseldorfer Kanzlei darf nun diesen Fantasiezusatz auch im Kanzleinamen tragen.

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Viele Kanzleien wollen sich als Marken aufbauen und deshalb weg von reinen Partnernamen. Das soll den Wiedererkennungswert steigern und Diskussionen ersparen, wenn neue Partner einsteigen. Doch es gibt strenge Regeln für Kunstnamen. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine Düsseldorfer Kanzlei ihren Namen nachträglich mit einem Fantasiezusatz erweitern darf.

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