Prokon-Insolvenz

Genussrechte sind laut Gericht doch etwas wert

Das Amtsgericht Itzehoe hat anlässlich der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Prokon Regenerative Energien festgestellt, dass die Genussrechte-Inhaber nicht wie nachrangige Gläubiger behandelt werden. Der bislang vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin von Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin wurde zudem gestern vom Gericht bestätigt.

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Dietmar Penzlin
Dietmar Penzlin

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