Image ist eine sehr unzuverlässige Angelegenheit. Und mit dem Image der Anwälte geht es kontinuierlich bergab. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Allensbach, die Ende August publik wurde. Vor vier Jahren noch gehörten für 31 Prozent der deutschen Bevölkerung die Anwälte zu den fünf meist geschätzten Berufen. Vor zwei Jahren waren dieser Ansicht nur noch 29 Prozent. Und in diesem Jahr ist nur noch ein Viertel der Meinung, der Anwaltsberuf gehöre zu den fünf, die hohes Ansehen verdienen. Dieser Abstieg ist deutlich, die Ursachen vermutlich vielschichtig. Aufgeschreckt von diesem Abwärtstrend denkt der Deutsche Anwaltverein jetzt über eine Image- und Werbekampagne nach... Mit Image dürfte auch die Namensänderung von EY Law Luther Menold zu tun haben. Zum 15. September verabschiedete sich die Kanzlei ganz offiziell von ihrem "EY Law" und von "Menold". Was bleibt ist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und der dezente Hinweis "in Assoziation mit Ernst & Young". Mit dieser Änderung haben sich jetzt alle WP-assoziierten Kanzleien - jedenfalls namentlich - von den Wirtschaftsprüfern abgenabelt. So ändern sich die Moden.
Man kann wie Luther einen Namen ändern. Einverstanden. Was man mit einem Namen aber noch machen kann, zeigt ein Bericht aus Großbritannien. Dort hat sich das Unternehmen Intangible Business aus ganz anderer Sicht der Kanzleinamen angenommen. Das Ergebnis: Wenn alle Stricke reißen, können die Partner immer noch zu einem recht erklecklichen Sümmchen den Kanzleinamen verkaufen und damit zumindest ein letztes Mal ihre Bilanzen aufpolieren. Der Wert von Linklaters liegt bei 1,69 Milliarden britischen Pfund und ist damit der teuerste Kanzleiname – wäre er denn auf dem Markt.
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