Nach EuGH-Urteil

Rechtsschutzversicherer greift Stundensatzabrechnungen an

Mindestens eine Rechtsschutzversicherung fordert nach JUVE-Informationen Stundensatzhonorare von Strafrechtlern zurück. Grundlage der Rückforderungen ist ein verbraucherschutzrechtliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-395/21). Fachleuten zufolge könnten nicht nur Individualvertreter betroffen sein. 

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JUVE liegt das anonymisierte Schreiben einer Kanzlei vor, die im Auftrag einer Rechtsschutzversicherung von einer Strafrechtskanzlei die Rückerstattung von Teilen eines bereits gezahlten Honorars fordert. Die Vergütungsvereinbarung, in der ein Stundensatz vereinbart wurde, sei unwirksam. Die „ohne Rechtsgrund“ geleisteten Zahlungen seien in Bereicherungsansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber der Strafrechtskanzlei übergegangen, so die Kanzlei in dem Schreiben. Anders als in vielen anderen Rechtsbereichen bieten Rechtsschutzversicherer im Strafrecht Policen an, die auch Kosten erstatten, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.

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