Regressklage

Andersen Luther-Gesellschaft unter Beschuss

Ehemalige Mandanten nehmen die Abwicklungsgesellschaft der früheren Kanzlei Andersen Luther GmbH auf eine Regresszahlung in Anspruch. Insgesamt mehr als zwei Millionen Euro fordern die Kreissparkasse Köln (KSK) Beteiligungsholding und die frühere Gothaer-Tochter Capiton sowie weitere Investoren der Consultingfirma Heaven21 AG.

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Andersen Luther bestand als Kanzlei bis zu der Fusion mit Menold Aulinger zu Luther Menold im September 2002. Kölner Anwälte von Andersen Luther hatten sowohl die KSK-Beteiligungstochter als auch Capiton bei der Investition in Heaven21 beraten. Durch eine Barkapitalerhöhung verschaffte sich das Unternehmen die Mittel, um die Zippel Communications GmbH zu übernehmen.

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