Renaissance der Berufungen

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  • JUVE

Nach der Reform des Berufungsrechts sind die Rechtsmittelverfahren erstmals seit über zehn Jahren wieder angestiegen. Gleichzeitig hat die durchschnittliche Dauer der Verfahren zugenommen. Seit 2000 waren die Berufungen im Zivilprozess von fast 158.000 auf rund 100.000 zurückgegangen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Nichtzulassungsbeschwerde stieg die Zahl der Berufungen wieder auf rund 113.500 Verfahren an.

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Zivilprozessrecht. Nach der Reform des Berufungsrechts sind die Rechtsmittelverfahren erstmals seit über zehn Jahren wieder angestiegen. Gleichzeitig hat die durchschnittliche Dauer der Verfahren zugenommen. Seit 2000 waren die Berufungen im Zivilprozess von fast 158.000 auf rund 100.000 zurückgegangen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Nichtzulassungsbeschwerde stieg die Zahl der Berufungen wieder auf rund 113.500 Verfahren an.

Seit dem vergangenen Jahr können Gerichte Berufungen nicht mehr durch einstimmigen Beschluss ohne Rechtsmittelmöglichkeit zurückweisen. „Die Entscheidung des Berufungsgericht kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden“, sagt Wilfried Krames, Sprecher des bayerischen Justizministeriums: „Dadurch steigt der Begründungsaufwand. Gleichzeitig werden häufiger als vor der Reform Hauptverhandlungen anberaumt.“

Im Ergebnis warten die Beteiligten jetzt länger auf ein rechtskräftiges Urteil: So betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2000 bei einer Berufung vor dem Oberlandesgericht 23 Monate. Im vergangenen Jahr waren es über 25 Monate. Landgerichtliche Berufungen benötigen nun ebenfalls rund zwei Monate mehr Zeit.

Die Anwaltsverbände stehen dennoch hinter dem auf ihre Initiative neu eingeführten Rechtsmittel. „Möglicherweise ist bei der Justiz durch die jetzt sorgfältigere Prüfung der Arbeitsaufwand gestiegen“, sagt der Münchner Anwalt Hansjörg Staehle, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Die längeren Verfahrenslaufzeiten könnten viele Ursachen haben. Auch für den Vorsitzenden des ZPO-Ausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist eine Verbindung zu dem neu eingeführten Rechtsmittel nicht zwingend: „Berufungen mit Hauptverhandlung dauern nach meiner Erfahrung nicht länger als im Beschlussverfahren“, sagt der Kölner Anwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz.

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