Rentenversicherung

BSG-Urteilsbegründung lässt viele Fragen unbeantwortet

Nach mehr als vier Monaten liegt nun die erste Begründung des Bundessozialgerichts (BSG) zu seinen Urteilen über die Rentenbefreiung von Syndikusanwälten vor. Demnach genießen bereits befreite Unternehmensjuristen Vertrauensschutz. In anderen Punkten lässt die Entscheidung jedoch Fragen unbeantwortet.

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Die jetzt vorliegende Entscheidung betrifft einen Fall aus Baden-Württemberg. Auch die anderen beiden Begründungen dürften zeitnah folgen, da Anfang September die Begründungsfrist endet.

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