Rückzug aus Marburg

Becker Büttner Held strafft Standortnetz

Autor/en
  • JUVE

Becker Büttner Held strafft ihr Standortnetz. Zum April schließt die Spezialkanzlei für Energiewirtschaftsrecht ihren Stammsitz Marburg. Erhöht hat die Kanzlei dagegen bereits zum Jahresbeginn die Zahl ihrer Partner: Die Sozietät führte den Partner Counsel als neuen Status für Partner ein. Becker Büttner Held ernannte insgesamt zwölf neue Partner, davon neun Partner Counsel. Damit hat sich die Partnerzahl in den bundesweit fünf Büros auf einen Schlag nahezu verdoppelt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Marburger Standort hatte für das Geschäft der Kanzlei zuletzt keine entscheidende Rolle mehr gespielt: Während beispielsweise in Berlin allein 51 Anwälte arbeiten, sind in Marburg nur vier Berufsträger tätig. Neben dem Kanzleigründer und Namenspartner Dr. Peter Becker sind dies der Partner Reinhard Karasek sowie zwei Associates. Karasek, der vor allem im Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht berät, wird aus der Kanzlei ausscheiden, aber weiterhin mit Becker Büttner Held kooperieren.

Mit dem Partner Counsel will Becker Büttner Held ihrem zuletzt starken personellen Wachstum Rechnung zu tragen. Im vergangenen Jahr arbeitete die Energierechts-Sozietät mit einer für ihren Bereich hohen Leverage: Auf die rund 100 Berufsträger an den Standorten Berlin, München, Marburg, Köln und Stuttgart kamen lediglich 17 Partner.

Zu Partner Counsels wurden Walter Bechny (43), Oliver Eifertinger (35) und Florian Tietze (40) aus dem Münchner Büro, Dr. Philipp Boos (40), Klaus-Peter Schönrock (37) und Carsten Schwettmann (47) vom Kölner Standort sowie Sebastian Blumenthal-Barby (35), Dr. Konrad Hummel (37) und Stefan Missling (37) aus Berlin berufen. Die drei neuen haftenden Partner sind der Münchner Anwalt Wolfram von Blumenthal (41) sowie die beiden Berliner Juristen Daniel Schiebold (35) und Stefan Wollschläger (32).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de