Saarbrücken

Renommierter Strafrechtler verlässt Heimes & Müller

Der Saarbrücker Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Jens Schmidt (47) hat zum März die Kanzlei Heimes & Müller verlassen und sich selbstständig gemacht. Schmidt ist vorläufig als Einzelanwalt tätig und will seine Kanzlei auch bei personellem Zuwachs ausschließlich auf das Strafrecht fokussieren.

Teilen Sie unseren Beitrag
Schmidt_Jens
Schmidt_Jens

Bis zu seinem Ausscheiden galt das strafrechtliche Dezernat von Heimes & Müller unter Schmidts Leitung als Beispiel für einen geglückten Generationswechsel. Es wurde von Co-Namensgeber Prof. Dr. Egon Müller (81) begründet und zu überregionalem Ansehen geführt. Die Betreuung des Strafrechts liegt dort nunmehr bei Partner Pascal Bastuck und Associate Dr. Sandra Knaudt.

Jens Schmidt war 20 Jahre lang für Heimes & Müller tätig, seit 2003 als Partner. In Zeitungsberichten wird Schmidt unter anderem als Anwalt des ehemaligen Radsportprofis Jan Ullrich genannt sowie als Vertreter eines ehemaligen Homburger Bürgermeisters bei Ermittlungen wegen Untreue. Um auch in großen Verfahren die nötigen Kapazitäten zu schaffen, hat Schmidt bereits erste Kooperationsgespräche mit anderen Strafrechtskanzleien geführt.

Die Ausgründung von strafrechtlichen Spezialkanzleien liegt bundesweit im Trend: Dr. Christian Rosinus verabschiedete sich zum Jahreswechsel bei AC Tischendorf in Frankfurt und gründete mit Dr. Michelle Wiesner-Lameth die Kanzlei Rosinus Partner. In Stuttgart verließ Dr. Alexander Schork die Kanzlei BRP Renaud & Partner und schloss sich mit Dr. Philipp Kauffmann in der Sozietät Schork Kauffmann zusammen. Kauffmann kam von Kullen Müller Zinser.

Häufig stehen Synergien und potenzielle Interessenkollisionen in einem Missverhältnis, wenn Strafrechtler in thematisch breit aufgestellten Kanzleien arbeiten. So lässt sich schon seit einiger Zeit beobachten, dass zwar internationale Großkanzleien im Zuge des Compliance-Booms strafrechtliche Kompetenz aufbauen, Kanzleien mit anderer Mandats- und Vergütungsstruktur hingegen eher Konflikte erleben.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema