Schutzschirm

Fahrzeugbauer Borco-Höhns sucht Neustart mit Elsässer

Ein Team der Restrukturierungskanzlei Elsässer unterstützt den Fahrzeugbauer Borco-Höhns in der Insolvenz. Das Schutzschirmverfahren, für das der Rechtsanwalt Andreas Elsässer und der Betriebswirt Dr. Alexander Starnecker in die Geschäftsführung eingetreten sind, soll nicht nur der Sanierung dienen, sondern mit Unterstützung der Gesellschafter auch eine Wachstumsperspektive eröffnen.

Teilen Sie unseren Beitrag
Elsäßer_Andreas
Elsäßer_Andreas

Zum Sachwalter für Borco-Höhns und zwei weitere verbundene Gesellschaften bestellte das Amtsgericht Walsrode den Hamburger Juristen Stefan Denkhaus von BRL Boege Rohde Luebbehuesen. Zudem ist Gleiss Lutz unter der Leitung von Dr. Matthias Tresselt für gesellschaftsrechtliche Fragen im Einsatz.

Mit rund 30 Millionen Euro Umsatz und 270 Mitarbeitern ist Borco-Höhns in einer Nische des Fahrzeugmarktes tätig. Das Unternehmen fertigt in Rotenburg an der Wümme Verkaufsmobile und Anhänger, die auf jedem Wochenmarkt als fahrbare Stände für Fleischer, Bäcker oder als sogenannte Foodtrucks zu finden sind.

Elsässer hatte sich vor einem Jahr mit Kollegen von der großen Insolvenzkanzlei Schultze & Braun abgespalten. Wie auch andere Neugründungen im Beratungssektor Restrukturierung ist Elsässer interdisziplinär aufgestellt und nicht nur in der reinen Rechtsberatung tätig. Viele ihrer Mandate sind mit der Übernahme operativer Funktionen verbunden, so 2018 in den Eigenverwaltungsfällen des Solaranlagenbauers Schletter und des Büroartikelgroßhändlers Adveo.

Denkhaus_Stefan
Denkhaus_Stefan

BRL ist eine der erfolgreichsten Insolvenz-Einheiten der letzten Zeit. Denkhaus ist zusammen mit Kanzleipartner Friedemann Schade in der Eigenverwaltung des großen Gesundheitskonzerns Via Salus aktiv, beide in der Funktion von Generalbevollmächtigten. Auch am Insolvenzgericht Walsrode ist Denkhaus kein Unbekannter: Er verwaltete im Auftrag des Gerichts 2015/16 die insolvente Holding der Mathias Claudius Altenhilfe.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema