Von der Krise des Gesundheitsversorgers sind rund 3.200 Mitarbeiter betroffen. Dem Vernehmen nach fiel es den beteiligten Gläubigern und Beratern nicht leicht, sich auf einen Vorschlag für die Rolle des Sachwalters zu einigen. Mit Eckert erhält allerdings ein profilierter Kenner des Gesundheitswesens die Aufsicht über das insolvenzrechtliche Verfahren. Erst vor wenigen Wochen waren er und Dorit Schwamberger aus seiner Kanzlei zu Sachwaltern für die DRK-Krankenhaus-Gruppe Thüringen und Brandenburg bestellt worden. Vor einem Jahr hatte Eckert das Verfahren des Klinikkonzerns Paracelsus beaufsichtigt, das mit über 5.000 Beschäftigten noch etwas größer ausfiel als dieser neue Fall.
BRL dürfte zur Zeit zu den am besten beschäftigten Insolvenzkanzleien des Landes zählen. Im Januar wurden Denkhaus und Partner Friedrich Kaltenborn-Stachau in einer weiteren großen Insolvenz zu Generalbevollmächtigten ernannt, nämlich beim Personalvermittler Teilzeit-Thiele aus Minden. Aus dem Markt bekannt ist allerdings, dass parallel zu BRL auch Mike Danielewsky von DLA Piper ViaSalus berät. Danielewsky ist Teil des Restrukturierungsteams von DLA und war unter anderem 2017 für potenzielle Bieter in der Air Berlin/Niki-Insolvenz aktiv.
Zudem setzt die ViaSalus-Geschäftsführung für die insolvenzrechtlichen Fragen auf Dr. Hans Schenk von Grub Brugger in Frankfurt. Schenk hatte bereits den Aufsichtsrat von Paracelsus in der Insolvenz beraten. Wie für BRL stehen auch für Grub Brugger im laufenden Monat mehrere große Insolvenzfälle auf der Tagesordnung: Martin Mucha und Dr. Thilo Schultze aus dem Stuttgarter Büro kümmern sich seit Kurzem um den knapp 3.000 Mitarbeiter zählenden Textileinzelhändler AWG.
Auch die ViaSalus-Muttergesellschaft, die von dem laufenden Verfahren nicht betroffen ist, hat sich nach Marktinformationen insolvenzrechtlichen Rat gesichert: Dr. Dirk Andres und Dr. Claus-Peter Kruth von AndresPartner aus Düsseldorf beraten die Katharina Kasper Holding. Die Tochter ViaSalus ist Trägerin von 5 Krankenhäusern, 4 medizinischen Versorgungszentren, 13 Seniorenzentren und weiteren Gesundheitseinrichtungen. Da die Aktivitäten Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen betreffen, ist der Abstimmungsbedarf mit den Landesregierungen und deren Regulierungsbehörden hoch.