Zwei der vier gewählten Partner werden alle drei Jahre aus den Reihen der englischen Partnerschaft gestellt. Die beiden nicht-britischen Partner werden alle zwei Jahre so besetzt, dass beim turnusmäßigen Wechsel andere europäische Büros als zuvor berücksichtigt werden. Wahlberechtigt ist die gesamte Partnerschaft.
Die personellen Veränderungen gehen mit einer Neuausrichtung des Managements einher. So werden alle nicht-britischen Länder in Zukunft von Jurisdiktion Heads geleitet, zu denen auch Walter-von Gierke für Deutschland zählt. Diese werden neuerdings nicht gewählt, sondern vom Partnership Board ernannt.