Singularanwälte schöpfen neue Hoffnung

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  • JUVE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der OLG-Singularzulassung.In seinem Urteil vom 13. Dezember 2000 hatte das oberste deutsche Gericht die in einigen Bundesländern bestehende ausschließliche Anwaltszulassung zum OLG für verfassungswidrig erklärt und diese mit Wirkung zum 1. Juli 2002 abgeschafft. Gegen die Entscheidung hatten Mitglieder des Advokatenvereins Celle und des Vereins der Singularanwälte Hamm im Mai 2001 Beschwerde beim EGMR eingelegt. Am 4. März stellten die Straßburger Richter die Beschwerde der Bundesregierung zu und setzten ihr eine Antwortfrist bis zum 27. Mai. Für den EGMR, der üblicherweise mehrere Jahre für eine Zulässigkeitsentscheidung benötigt, ist dies eine ungewöhnlich zügige Bearbeitung. Der Fristablauf vor dem 1. Juli 2002 sowie die kritischen Fragen der Europarichter hinsichtlich einer zehnjährigen Übergangsfrist geben den Beschwerdeführern nun Anlass zur Hoffnung, dass eine Entscheidung des EGMR noch vor dem Stichtag des BVerfG-Urteils ergeht. Die Aufhebung der Singularzulassung könnte somit um zehn Jahre hinausgeschoben werden.

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Der Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, hat zu diesem Thema eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Er verlangt Auskunft, ob die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des BVerfG-Urteils aufgrund der EGMR-Beschwerde aussetzen will. Außerdem fragte van Essen, ob die Bundesregierung die Ansicht der Sachverständigen teile, die für eine zehnjährige Übergangsfrist zur Abschaffung der Singularzulassung plädiert hatten.

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