Ein Element der Brobeck-Misere bestand darin, dass Partner anstelle des Beratungshonorars teilweise mit Aktien ihrer IT-Mandanten bezahlt worden waren. Und deren Wert brach eben damals schlagartig ein. Unter anderem konnten auch finanzielle Verpflichtungen für angemietete Büroräume nicht mehr bedient werden.
Umso mehr ist die erstaunliche Offenheit zu loben, mit der Dewey & LeBoeuf nun über ihre Kanzleifinanzen redet, und damit eine ziemlich solide Vorgehensweise an den Tag legt. Das Management hat Ausschüttungen an die Partner derzeit eingefroren, stattdessen erhalten diese einen monatlichen Grundbetrag. Mehr gibt es erst am Ende des Geschäftsjahres, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen.
Offensichtlich hat sich Dewey gegen eine – auch nur vorübergehende – Fremdfinanzierung entschieden. Das ist aber nicht bei allen Kanzleien der Fall. Anwälte aus US-Sozietäten berichten, dass Heller Ehrmann Kredite aufgenommen hatte, um ihre starken Partner extra zu vergüten. Das soll kein Einzelfall sein, ist aber extrem gefährlich. Als Schwäche ist Deweys Schritt daher nicht auszulegen.