Leutheusser-Schnarrenberger erkannte den Wandel der beruflichen Wirklichkeit von Inhouse-Anwälten an und bezeichnete den vom DAV eingebrachten Vorschlag zu einer Neuregelung in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) als guten Beitrag zur Diskussion. Man müsse die konkrete Tätigkeit der Syndizi ins Auge fassen, ohne das Kriterium der Unabhängigkeit zu unterhöhlen. Sie erwarte dazu auch einen Beitrag vom BUJ.
Das Anwaltsprivileg sei gelebtes Verfassungsrecht, das nicht aufgeweicht werden dürfe. Eine Patentlösung konnte auch die Ministerin nicht bieten, schloss eine Erweiterung des Privilegs, eventuell in anderer Form, jedoch nicht kategorisch aus. Dass die vollständige Aussagepflicht von Unternehmensjuristen mit dem Recht anderer Staaten, etwa der USA kollidiere, sei ihr bewusst.
Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion rief BRAK-Präsident Dr. Axel Filges den BUJ auf, sich an einer Allianz der Verbände zu beteiligen, um die Diskussion weiter voranzutreiben. Er erwarte mehr Lösungsorientierung vom Inhouse-Verband BUJ. Zudem stellte er klar, dass die Politik keine Lösung in der Schublade hätte und Veränderungen entsprechend dauern würden. Er setzt unter anderem auf einen gemeinsamen Vorschlag der beiden großen Anwaltsverbände BRAK und DAV. Auch der Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder mahnte zur Vorsicht, was letztlich durch eine breit angelegte politische Diskussion um den Status von Unternehmensjuristen losgetreten werden könnte. Es sei unter Umständen sinnvoller, sich auf das Hauptanliegen, das BUJ-Präsident Nicolai von Ruckteschell als das Anwaltsprivileg definierte, zu beschränken.
Auch wenn die Signale aus der Politik inzwischen positiver sind, ist eines klar: In der laufenden Legislaturperiode wird kaum mit Ergebnissen zu rechnen sein.