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Wegen versuchter Strafvereitelung verurteilte die Richter die Anwälte Groß, Reiser und Krauss zu Geldstrafen. Krauss wurde verurteilt, weil er seinem Kollegen Groß mit einem falschen Alibi zu Hilfe hatte kommen wollen. Für Groß und Reiser hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt zwischen sechs und neun Monaten sowie Geldstrafen von 15.000 Euro gefordert. Nur die „überlange Verfahrensdauer“ habe den Anwälten Freiheitsstrafen auf Bewährung erspart, erläuterte der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer, Joachim Rahlf. Das Verfahren gegen Thorbecke war abgetrennt worden, nachdem eine Zeugin nicht zum Prozess erschienen war.