Streit um die Neuregulierung der Fondsindustrie

Autor/en
  • JUVE

Der systematische Betrug der Frankfurter Immobiliengruppe S&K ist der spektakulärste Fall von Anlagebetrug seit Jahren. Er rückt das Thema Anlegerschutz und die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht in den Fokus des öffentlichen Interesses.

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Kapitalanlagerecht. Erst vor wenigen Wochen haben die Ermittler die S&K-Gruppe hochgehen lassen. Die Polizei durchsuchte die Zentrale sowie parallel 130 weitere Büros und Wohnungen in sieben Bundesländern. S&K, deren Geschäftsführer bekannt waren für ihre ausschweifenden Partys und teuren Autos, soll durch ein Schneeballsystem in dem undurchsichtigen Firmengeflecht Tausende Fondsanleger betrogen haben. „Es geht um einen dreistelligen Millionenbetrag“, so die Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Bis die mutmaßlichen Betrügereien mit Immobilienfonds juristisch aufgearbeitet sind und Anleger wissen, woran sie sind, wird es noch Jahre dauern.

Deutlich schneller sollen dagegen neue Regeln etabliert werden, die solche Auswüchse besser eindämmen können. Die Bundesregierung legte Ende 2012 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten AIFM-Richtlinie vor, einer EU-Vorgabe zur Regulierung von Verwaltern alternativer Fonds (Alternative Investmentfonds-Manager). Sie will einen in sich geschlossenen nationalen Rechtsrahmen für alle Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter schaffen und dadurch auch das Anlegervertrauen und deren Schutz stärken.

Wesentlicher und mit Abstand umfangreichster Teil des Entwurfs ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das über 300 Paragrafen starke Papier soll den billionenschweren Markt für offene und geschlossene Fonds grundlegend neu regulieren. Derzeit liegt das Gesetz zur Diskussion im Bundestag, im Sommer soll es verabschiedet werden.

Der Diskussionsbedarf ist groß. Die Meinungen zu dem Entwurf könnten unterschiedlicher kaum sein. Für Eric Romba, Hauptgeschäftsführer beim Verband Geschlossene Fonds (VGF) und zugleich of Counsel im Berliner Büro von Buse Heberer Fromm, ist er „eine wichtige Etappe auf dem Weg der Integration der bisher weitestgehend unregulierten Welt geschlossener Fonds in den vollregulierten Kapitalmarkt“. Der Entwurf wahre dabei die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und notwendigem Anlegerschutz. „Er ist gut für den Fondsstandort Deutschland. Und für Sachwertinvestitionen.“

Anlegerschützer dagegen bringen die Pläne auf die Palme. Sie würden den Schutz der Anleger größtenteils kaum verbessern. Schlimmer noch, sie würden ihn Teil sogar noch stärker einschränken. Massive Kritik üben sie vor allem an den geplanten Änderungen zur Rolle der Wertgutachter in offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Bestehende Regeln sollen aufgeweicht werden. So soll etwa die Pflicht offener Immobilienfonds, einen dreiköpfigen Sachverständigenausschuss einzusetzen, künftig entfallen. Auch ihnen wäre es dann möglich, ihre Bestände nur noch von einzelnen Gutachtern bewerten zu lassen, so wie etwa bei geschlossenen Fonds. Dort gibt es bislang keine Regelungen.

„Diese Pläne sind fatal, sie öffnen schwarzen Schafen Tür und Tor für Betrügereien. Der Fall S&K hat doch deutlich gemacht, wozu eine mangelnde Kontrollinstanz bei Gutachtern führen kann“, sagt Dr. Marc Gericke, Kapitalanlagerechtler in der Sozietät Göddecke. Die Kanzlei hatte S&K schon lange im Visier und warnte als einer der ersten vor der Gruppe und ihren Anlageprodukten. Im S&K-Skandal haben offenbar zahlreiche überhöhte Bewertungen ein und desselben Gutachters entscheidend dazu beigetragen, den Immobilienbestand des Unternehmens künstlich aufzublähen.

Auch der Bundesrat hatte die Kritik an den Gutachterregelungen kürzlich aufgegriffen und forderte die Bewertung der Vermögensgegenstände durch einen oder mehrere Sachverständigenausschüsse. Die Bundesregierung wies die Forderung jedoch zurück, weil die AIFM-Richtlinie dem entgegenstehe. Demnach bleibe der Fondsmanager für die Bewertung der Immobilien verantwortlich.

Ein Gutachten von Freshfields Bruckhaus Deringer kommt indes zu einem anderen Schluss. Zwingend vorgeschriebene Sachverständigenausschüsse seien dem Grunde nach richtlinienkonform. Vor Monaten hatte auch die Bundesregierung dies offenbar noch ähnlich eingeschätzt. Ein Diskussionsentwurf für das neue Gesetz aus dem Sommer 2012 sah die Pflicht zur Einberufung eines Sachverständigenausschusses noch vor.

Nicht nur diese Änderung kommt der Finanzindustrie entgegen. Ursprünglich sollten beispielsweise auch offene Immobilienfonds für Privatanleger verboten werden. Anstelle dessen soll nun der Kauf und Verkauf beschränkt werden. So sollen Anleger ihre Anteile künftig nur noch einmal im Jahr verkaufen können. Dies sei wenig konsequent, führen Anlegerschützer an, private Investoren würden Gefahren durch den nun illiquiden Handel weiter ausgesetzt bleiben. Darüber hinaus soll nun auch die Regulierung von Objektfonds, mit denen Privatanleger zum Beispiel in Schiffe oder Flugzeuge investieren, weniger streng ausfallen. Für sie gilt künftig aber eine Mindestanlage von 50.000 Euro. 

„Der Diskussionsentwurf hätte das Potenzial gehabt, vielen Anbietern die Luft zum Atmen zu nehmen“, so Romba. „Wir sind froh, dass wir mit unseren Argumenten überzeugen konnten. Die Eckpfeiler stünden nun, im Großen und Ganzen werde der Entwurf Eingang in das Gesetzesblatt finden.

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