Syndikus-Status

RAK Berlin unterstützt das Eckpunktepapier des BMJV

Seit gestern Abend hat die BRAK keine Mehrheit mehr hinter sich: Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat beschlossen, den Vorschlag des Bundesjustizministeriums (BMJV), mit dem Unternehmensjuristen berufsrechtlich als Anwälte anerkannt werden sollen, zu befürworten. Die Kammer revidiert damit ihren bisherigen Standpunkt.

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Nach Hamburg, Köln, München, Frankfurt und Stuttgart ist Berlin die sechste große Kammer, die einen formalen Beschluss gefasst hat, das Ministeriumspapier zu unterstützen. Diese Kammern vertreten gemeinsam mehr als 50 Prozent der BRAK-Mitglieder. Von den mitgliederstarken Regionalkammern stehen nur noch Düsseldorf und Hamm zur BRAK-Linie.

Die Berliner Kammer gehörte bis gestern auch noch zu dieser Fraktion. Schon im Vorfeld der Sitzung war jedoch bekannt geworden, dass zahlreiche Syndizi aus dem Kammerbezirk die Versammlung aufsuchen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen würden. Schon in Frankfurt waren die Syndizi mit dieser Strategie erfolgreich gewesen. Eine der Speerspitzen der Initiative in Berlin war jedoch die Energierechtskanzlei Becker Büttner Held, die auch einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht hatte.

Die BRAK gerät mit der Berliner Entscheidung in eine schwierige Situation. Obwohl sich bereits abzeichnete, dass vor allem die mitgliederstarken Regionalkammern ausscheren, hatten die BRAK-Präsidenten noch Ende Februar beschlossen, weiter eine rein sozialgesetzliche Lösung zu favorisieren. Der Vorschlag der BRAK zielt dahin, die Unternehmensjuristen rentenversicherungsrechtlich gleichzustellen – und damit in den Versorgungswerken zu halten –, zugleich aber ihren Status standesrechtlich so zu belassen, wie er ist. Seit dieser Entscheidung gerät auch der Abstimmungsmodus „Eine Kammer, eine Stimme“ immer stärker in die Kritik, gibt er doch Klein- und Kleinstkammern ein unverhältnismäßig großes Gewicht.

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