Tagungen der Insolvenzrechtler

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  • JUVE

Ihre Herbsttagung mit etwa 120 angemeldeten und etwa 70 anwesenden Teilnehmern veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVereins (DAV) am 22. und 23. September 2000 in Stuttgart. Nach einem Tag kontroverser Debatte, zu den Themen Verwalterhaftung, Sanierungsprivileg und Eröffnungsfehler deren Ergebnisse der Vorsitzender Horst Piepenburg (Piepenburg & Dr. Kebekus, Düsseldorf) resümierte, ging es am zweiten Tag zunächst um die sofortige weitere Beschwerde.

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Danach berichteten die Verwalter Jan H. Wilhelm und Dr. Achim Ahrendt (Brandenburg & Wilhelm, Hamburg) über den Sanierungsfall der Stella-Musical-Holding in Hamburg. Mit 4000 Arbeitnehmern und einem Umsatz von zuletzt rund DM 500 Mio war Stella eine Großinsolvenz. Unter dem Holding-Dach waren 3 Zwischenholdings und 51 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mit weiteren Produkten, u. a. Reisen und Immobilien, versammelt gewesen. Die unübersichtliche Konzernstruktur, hohe Miet- und Lizenzkosten sowie das nachlassende Zuschauerinteresse waren die wichtigsten Gründe für den Insolvenzantrag. Innerhalb von nur vier Monaten fand Wilhelm als Verwalter mit der Deutschen Entertainment AG (DEAG), bis 1995 Tochter der Stella, einen Investor und konnte die Holding nach Aufspaltungen als Asset Deal durch einen Vertrag als „übertragende Sanierung“ verkaufen. Piepenburg kündigte nach dem Vortrag an, auch in Zukunft aktuelle Fälle in die Sitzungen der DAV-AG in lockerer Folge einbauen zu wollen.

Der erfahrene Verwalter Dr. Volker Grub (Grub & Brugger, Stuttgart) rundete mit einem Vortrag zum Insolvenzplan die Tagungsbeiträge ab. Grub prophezeite dem Insolvenzplan trotz zur Zeit nur eines einzigen durchgeführten Plan in Baden-Württemberg (bundesweite Zahlen gibt es nicht) eine Zukunft für mittelständischen Unternehmen („ihm gehört die Zukunft in der Unternehmensinsolvenz“). Früher hatte er sich des öfteren kritisch gegenüber dem neuen Instrument der Insolvenzordnung (InsO) geäußert.

HEIDELBERGER INSOLVENZKONGRESS

Im Hotel Molkenkur oberhalb des Heidelberger Schlosses, das man am besten mit einer wildromantischen Bergbahn erreicht, fand der erste Heidelberger Insolvenzkongress unter fachlicher Leitung von Wellensiek Rechtsanwälte am 10. und 11. Oktober 2000 statt.

Aus dem umfangreichen Tagungsprogramm, an dem etwa 70 Zuhörer aus der Bank- und Versicherungsbranche, von Landesbehörden sowie aus der Insolvenzanwaltschaft teilnahmen, sind besonders hervorzuheben die Themen Insolvenzeröffnungsverfahren (Christopher Seagon, Wellensiek Rechtsanwälte), Kapitalersatzrecht (Prof. Dr. Peter Hommelhoff, Universität Heidelberg), Lieferantenpoolverwaltung (Klaus Jonek, Jonek, Bremen), Organhaftung (Rainer Dietmann, Rittershaus Keiper, Mannheim), Insolvenzrecht im Verfassungs- und Steuerrecht (Prof. Dr. Paul Kirchhof, Verfassungsrichter a.D., Universität Heidelberg) und der Vortrag von Dr. Jobst Wellensiek, der seit 1964 als Verwalter tätig ist, zur Praxis der Unternehmenssanierung. Wellensiek wies darauf hin, dass die meisten Verfahren „massearm“ seien und sich stets die Frage „Sanieren oder liquidieren?“ stelle.

Die vortragenden Praktiker und Hochschullehrer stellten sich in den anschließenden Diskussionen den Fragen von Vertretern der Finanzdienstleister. Einen Trend zur wachsenden Macht der Gläubiger sah der erfahrene Verwalter Klaus Jonek nicht: „Wir haben Richter- und nicht Gläubigerautonomie. Es gibt keine Tendenz zu mehr Einflussnahme durch die Gläubiger.“

Am 26. Februar 2001 findet an der Universität Leipzig der zweite Insolvenzrechtstag unter fachlicher Federführung des Leipziger Partners Rainer M. Bähr von Hermann Bähr Michl Lenhard Fiedler statt.

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