Ausländische Kanzleien können nach türkischem Standesrecht grundsätzlich nur mit einem nationalen Partner ein Büro in dem Land betreiben, wenn sie auch in türkischen Recht beraten möchten. Mit Gedik & Eraksoy steht Allen & Overy dieser Weg nun offen. Die Istanbuler Kanzlei ist selbst noch ganz neu am Markt, ihre beiden Partner sind namhafte Experten vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht, aber auch im Gesellschaftsrecht. Beide verfügen über internationale Erfahrung: Hakki Gedik (46) und Gökhan Eraksoy waren beide bis Sommer dieses Jahres Partner bei der vor allem im Corporate- und Finanzrecht bekannten Kanzlei Hergüner Bilgen Özeke. Nun gründeten sie gemeinsam mit acht Associates Gedik & Eraksoy.
Insbesondere von Gedik könnte auch die deutsche Praxis profitieren: Der Bank- und Finanzrechtsspezialist hat sein erstes Staatsexamen in Köln absolviert und arbeitete später als Trainee im Düsseldorfer Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek und als Wisschenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln. Von 1995 bis 2000 arbeitete er für Siemens als Chief Legal Counsel in Istanbul. Bei Hergüner war er dann insgesamt zwölf Jahre tätig. In dieser Zeit beriet er etwa 2007 den Springer-Verlag im türkischen Recht, als dieser sich an Dogan beteiligte (mehr…). Auf der deutschen Seite agierte damals Shearman & Sterling.
Eraksoy, der ebenfalls auf Bank- und Finanzrecht spezialisiert ist, war bereits seit 1995 bei Hergüner tätig, seit 2003 als Partner.
In den vergangenen Jahren haben mehrere Kanzleien den türkischen Markt ins Visier genommen, darunter auch Friedrich Graf von Westphalen (mehr…), DLA Piper (mehr…) und Baker & McKenzie (mehr…). In diesem Jahr blieb es bislang verhältnismäßig ruhig: Lediglich McDermott Will & Emery verkündete im Januar eine Zusammenarbeit mit Fora & Sanli auf den Feldern Gesundheitsregulierung und M&A.