Die ursprünglich von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung des Entwurfs fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. In einer ausführlichen Stellungnahme ging es hingegen um Details.
Die Länder baten die Bundesregierung vielmehr um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßig ausgestaltet sind. An diese sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden – schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung.
Ein weiteres zentrales Anliegen war die grundsätzliche Überarbeitung des verfahrensrechtlichen Teils des Entwurfs. Das Ziel: das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.
Das bedeutet jedoch keine Modifikation der geplanten Regelung interner Untersuchungen – der Punkt, der von Anwaltskanzleien mit größter Spannung erwartet wurde. Hier sah die Mehrheit im Bundesrat keinen Anlass, den Entwurf in Frage zu stellen. Im Bestreben, die Leistungsfähigkeit der Justiz zu erhalten, stärkte sie punktuell sogar die Position staatlicher Ermittlungsbehörden. Insbesondere Beschlagnahmefreiheit und Trennung von interner Untersuchung und Verteidigung gehen damit ohne Gegenvorschlag des Bundesrats zurück.
Eine Mehrheit fand aber die Anregung, auf den sogenannten ‚Pranger‘ zu verzichten. Die Kammer sprach sich gegen eine generelle Veröffentlichung von Unternehmensverurteilungen aus. Auch regten die Länder an, das Verschuldenserfordernis auszuweiten. Beides dürfte für die meisten Kritiker des Regierungsentwurfs jedoch nicht einmal ein schwacher Trost sein.
Alle Dokumente und ein Video der Sitzung finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0401-0500/0440-20.html