Kommentar zum Wirtschaftsstrafrecht

Die Rollen müssen wieder klar verteilt sein!

Jahrelang führten Strafverteidiger und Zivilanwälte eine Art Zwangsehe. Verkuppelt vom Mandanten, der in einer aktuellen Krise beide brauchte. Man hat sich eigentlich nie so richtig gemocht, geschweige denn verstanden. Im Idealfall hatten Straf- und Zivilrechtler wenigstens Respekt voreinander.

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Das hat auch gereicht, denn die Aufgabenverteilung war viele Jahre vergleichsweise simpel: Der Strafverteidiger verteidigt die bösen Buben unter Mitarbeitern und Management gegenüber der Staatsgewalt; die Zivilisten sehen zu, dass etwaige zivilrechtliche Ansprüche bereinigt werden und unliebsame Mitarbeiter keinen Ärger machen. Lange vorbei. Staatsanwälte haben mit der Wiederentdeckung des Organisationsverschuldens dafür gesorgt, dass die traditionelle Rollenverteilung nicht mehr funktioniert. Denn auch Unternehmen brauchen Verteidiger, und diese Rolle ist zu interessant, als dass Zivilkanzleien sie kampflos spezialisierten Boutiquen überlassen wollen. Das alte Ehemodell hat also ausgedient, das neue bietet eine Vielzahl von Varianten – ganz wie im echten Leben.

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