Urteil

Allen & Overy-Counsel klagt sich zurück in den Job

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  • JUVE

Eine Counsel aus dem Allen & Overy-Büro in Frankfurt hat vor dem Arbeitsgericht erfolgreich auf ihre Wiedereinstellung geklagt: Die 9. Kammer entschied am Mittwoch, dass die Sozietät die Anwältin weiterbeschäftigen muss. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, gegen das erstinstanzliche Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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Die Klägerin lässt sich von Peter Rölz aus der Kanzlei Ulrich Weber und Partner vertreten. Der Frankfurter Arbeitsrechtler berät und vertritt regelmäßig Führungskräfte, aber auch Anwälte. Allen & Overy ließ sich vor Gericht nicht extern vertreten, sondern setzte auf ihre Frankfurter Arbeitsrechtspartnerin Dr. Anja Breitfeld.

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