Studie

Befragung von Inhouse-Chefs: Viel KI, aber kaum Strategie

Die Nutzung generativer KI in Rechtsabteilungen hat sich binnen zwei Jahren mehr als vervierfacht. 87 Prozent der befragten General Counsel setzen die Technologie inzwischen ein oder testen sie zumindest. Doch für autonome KI-Agenten sehen sich die Rechtsabteilungen kaum gerüstet. Das zeigt der General Counsel Report 2026 von FTI Consulting und dem Tech-Anbieter Relativity.

Teilen Sie unseren Beitrag

Obwohl KI fast allen Rechtsabteilungen im Einsatz ist, haben nur gut die Hälfte der General Counsel eine konkrete Strategie für den Technologieeinsatz entwickelt – ein Ergebnis, das sich mit der JUVE Inhouse-Umfrage deckt. Trotzdem sind die Use Cases der Rechtsteams inzwischen vielfältig, die Unsicherheiten beim Einsatz von KI aber auch.

Am häufigsten kommt generative KI bei der Zusammenfassung von Dokumenten zum Einsatz. 83 Prozent der Befragten nutzen sie dafür. 70 Prozent setzen die Technologie für allgemeine Rechercheanfragen ein, 67 Prozent für Besprechungsprotokolle. 63 Prozent identifizieren damit Vertragsklauseln. Weitere relevante Anwendungsgebiete sind die Transkription, die Analyse fremdsprachlicher Inhalte und die erste Sichtung von Dokumenten.

Wie sicher sich General Counsel mit dem Einsatz von KI fühlen, variiert allerdings nach Anwendungsfeld erheblich. Bei der Vertragsanalyse fühlen sich 93 Prozent sicher oder sehr sicher. Ähnlich sieht es bei der operativen Steuerung der Rechtsabteilung aus. Bei der Dokumentenprüfung sind es ebenfalls fast 90 Prozent.

KI-generierte Inhalte als Beweise in Untersuchungen

Bei juristisch heikleren Aufgaben ist die Unsicherheit hingegen deutlich größer. Bei der Prüfung, ob Dokumente dem Mandatsgeheimnis unterliegen, fühlt sich ein gutes Drittel der Umfrageteilnehmer nicht wohl. Bei internen Untersuchungen und der Reaktion auf Datenschutzverletzungen haben jeweils etwa ein Viertel Bauchschmerzen. In den ergänzenden Interviews erwarten 80 Prozent der befragten General Counsel, dass KI-generierte Inhalte künftig in Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen als Beweismaterial herangezogen werden.

Während generative KI in Rechtsabteilungen angekommen ist, zeigt die Umfrage bei neueren KI-Formen ein ganz anderes Ergebnis: Für den Umgang mit sogenannten KI-Agenten – also KI-Systemen, die eigenständig mehrstufige Aufgaben ausführen, etwa die vollständige Bearbeitung eines Vertrags-Workflows – schätzen sich General Counsel selbst auf einer Skala von eins (vollständig unvorbereitet) bis fünf (sehr vorbereitet) mit 1,7 ein.

Die Ergebnisse basieren auf der Befragung von mehr als 200 General Counsel in zwölf Ländern sowie 30 Einzelinterviews.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de