Volksentscheid gescheitert

Freie Bahn für Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern kann ihre Justizstrukturreform wie geplant umsetzen. Ein Volksentscheid gegen das Vorhaben scheiterte gestern.

Teilen Sie unseren Beitrag

Zwar stimmten 82,2 Prozent der Wähler gegen die Reform, allerdings erreichten die Reformgegner nicht das notwendige Quorum von einem Drittel der 1,34 Millionen Wahlberechtigten. 

Lediglich 23,7 Prozent der Wahlberechtigten gingen zur Urne. Damit stimmten unter dem Strich nur 19,7 statt der notwendigen 33,3 Prozent aller Wahlberechtigten gegen die Reform. Die Landesregierung hat damit freie Hand, ihr Vorhaben zu Ende zu führen. Dieses sieht im Kern vor, die Zahl der eigenständigen Amtsgerichte von 21 auf 10 zu reduzieren. Einige werden geschlossen, andere in Zweigstellen anderer Gerichte umgewandelt.

Große Teile der Reform sind bereits umgesetzt. So wurden beispielsweise die Arbeitsgerichte Stralsund und Neubrandenburg zusammengelegt, das Landessozialgericht zog von Neubrandenburg nach Neustrelitz um. Noch in diesem Jahr sollen die Amtsgerichte in Demmin und Bergen auf Rügen in Zweigstellen umgewandelt werden. 2017 wird dann als letzter Schritt das Amtsgericht in Ribnitz-Damgarten aufgelöst.

Monatelang war über die Reform gestritten worden. Dem Volksentscheid ging ein erfolgreiches Volksbegehren voraus, das mehr als 120.000 Menschen unterstützt hatten. Die Initiatoren des Volksentscheids waren der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns und der Verein ‚Pro Justiz‘. Während die rot-schwarze Landesregierung ihr Vorhaben vor allem auf den Bevölkerungsschwund und den demografischen Wandel stützt, hatten die Gegner eine nicht hinreichende Prüfung des Reformbedarfs sowie der einzelnen Maßnahmen ins Feld geführt. Die Initiative setzte sich für den „Erhalt einer bügernahen Gerichtsstruktur“ ein. Sie sah durch die Zusammenlegung und die Schließung einiger Amtsgerichte die Justiz in einigen Landesteilen nicht mehr gewährleistet, weil die Anfahrt zu den Gerichten für die Bürger zu lang werden.

Einen endgültigen Abschluss hat das Ringen um die Reform allerdings noch nicht gefunden. Denn das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte im Juni in einem Normenkontrollverfahren Teile der Zweigstellenverordnung für unwirksam erklärt. Dieses Problem ist noch ungelöst. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern kündigte derweil an, die weitere Umsetzung der Reform kritisch zu begleiten, insbesondere die Aufgabenzuteilung der Zweigstellen nach dem Urteil des OVG Greifswald.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de