Volkswagen

Chefaufklärerin Hohmann-Dennhardt verlässt den Konzern

Erst vor einem Jahr hat Volkswagen Dr. Christine Hohmann-Dennhardt als Vorstandsfrau für Recht und Integrität ins Unternehmen geholt – nun verlässt die Compliance-Expertin und ehemalige Verfassungsrichterin den Konzern wieder. Nachfolgerin wird Hiltrud Werner, seit einem Jahr Leiterin der Volkswagen Konzernrevision.

Teilen Sie unseren Beitrag
Christine Hohmann-Dennhardt
Christine Hohmann-Dennhardt

Offiziell begründet der Konzern die Trennung mit „unterschiedlichen Auffassungen über Verantwortlichkeiten und die künftigen operativen Arbeitsstrukturen in ihrem Ressort“. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Zusammenarbeit zwischen Hohmann-Dennhardt und dem Chef der Rechtsabteilung, Manfred Döss, nicht reibungslos verlief.

Marktbekannt ist, dass der Aufsichtsrat in Personalfragen unter anderem auf ein Arqis-Team um Partner Prof. Dr. Christoph von Einem setzt. Außerdem berät Gleiss Lutz das oberste Gremium regelmäßig. In Compliance-Fragen holt sich der Konzern inzwischen Rat bei CMS Hasche Sigle.

Bevor Hohmann-Dennhardt im Januar 2016 nach Wolfsburg wechselte, war sie Compliance-Vorstand bei Daimler. Für den Stuttgarter Konzern hatte die frühere Verfassungsrichterin maßgeblich die Aufräumarbeiten nach einer Korruptionsaffäre verantwortet. Als die Wolfsburger Hohmann-Dennhardt holten, war dies daher auch ein Signal des VW-Konzerns: Man meint es ernst mit der Aufklärung der Dieselaffäre, die das Unternehmen wenige Monate zuvor in seine bisher tiefste Krise gestürzt hatte. 

Zeitgleich mit Hohmann-Dennhardt holte VW auch Döss als neuen Chefjuristen. Dieser war zuvor Leiter Recht bei der Porsche-Holding, die die Mehrheit der Stammaktien am Volkswagen-Konzern hält, und zudem Vorstand für Recht und Compliance. Diese Ämter behielt er auch, als er zusätzlich das VW-Rechtsressort übernahm. Döss gilt als derjenige, der maßgeblich den jüngsten Vergleich mit den US-Behörden ausgehandelt hat. (Marc Chmielewski, Christiane Schiffer)

 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema