Insgesamt hat VW bislang gut 16 Milliarden Euro – das entspricht aktuell 17,6 Milliarden Dollar – für die Folgekosten der Abgas-Manipulationen zurückgelegt. Weil Volkswagen im September 2015 nach Untersuchungen der EPA und der kalifornischen Umweltbehörde CARB zugeben musste, Abgastests bei Dieslefahrzeugen manipuliert zu haben, ist das Unternehmen weltweit mit Schadensersatzforderungen von Verbrauchern und Anlegern sowie teilweise mit staatlichen Ermittlungen konfrontiert.
Mit dem nun ausgehandelten Vergleich in den USA ist für den Konzern ein Etappenziel erreicht. Maximal zehn Milliarden Dollar werden für den Rückkauf von fast einer halben Million manipulierter Dieselautos fällig, jeder Autobesitzer erhält rund 10.000 Dollar. Weitere 2,7 Milliarden Dollar zahlt VW laut Agenturmeldungen als Strafe an die US-Umweltbehörden EPA und CARB. Weitere 2 Milliarden Dollar muss VW in die Aufrüstung seiner Abgastechnologie stecken. Gleichzeitig einigte sich Volkswagen mit 44 Bundesstaaten auf einen separaten Vergleich. Dieser soll den Konzern nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters weitere 600 Millionen Dollar kosten.
Mit dem US-Vergleich ist das Thema für VW längst nicht erledigt. In Deutschland drohen dem Konzern wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilungen zur Dieselaffäre millionenschwere Anlegerklagen. Zuletzt hatte die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan eine 700-Millionen-Euro-Klage für den größter US-Rentenfonds für Lehrer angekündigt, die California State Teachers‘ Retirement System. Sie wird dabei von dem Prozessfinanzierer Bentham Europe unterstützt.
Vor dem Landgericht Braunschweig sind schon eine ganze Reihe solcher Klagen eingereicht worden, darunter auch von mehreren institutionellen Investoren. Der Streitwert summiert sich inzwischen auf viele Milliarden Euro. Mehrere Kläger zielen dort auf ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
VW-Rechtschef Dr. Manfred Döss hat SZA Schilling Zutt & Anschütz sowie Göhmann zur Abwehr der Anlegerklagen eingeschaltet.
Bei den Vergleichsgesprächen mit den US-Behörden wurde VW laut JUVE-Informationen von Sullivan & Cromwell beraten. Der federführende Partner bei Sullivan ist Robert Giuffra. Der New Yorker Partner war bereits für Porsche tätig, als sich der Stuttgarter Autobauer 2010 wegen des Übernahmeversuchs von VW mit einer Reihe von Anlegerklagen konfrontiert sah. Von Beginn an war – noch vor der offiziellen Mitteilung der EPA – Kirkland & Ellis bereits in die Gespräche mit den Umweltbehörden involviert.
Auch Freshfields Bruckhaus Deringer soll bei den Einigungsgesprächen in den USA eine Rolle gespielt haben. Die Kanzlei ist von VW allerdings vor allem mit den regulatorischen und zivilrechtlichen Aufräumarbeiten außerhalb der USA betraut.
Als „Independent Investigator“ ist Jones Day in den Fall eingeschaltet. Zu deren Ermittlungsauftrag hatte Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch bei der Hauptversammlung in der vergangenen Woche gesagt, weder Vorstand noch Aufsichtsrat noch der interne Sonderausschuss Diesel-Motoren könnten auf diese Untersuchungen Einfluss nehmen. Jones Day stimme ihr Vorgehen allein mit dem Department of Justice in den USA ab. Bei der internen Untersuchung wird die US-Kanzlei von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte unterstützt.
Im Vergleich mit den riesigen Entschädigungs- und Strafzahlungen sehen die bisherigen Anwaltskosten fast niedrig aus: Rechts- und Compliance-Vorstand Christine Hohmann-Dennhardt sagte jüngst auf der Hauptversammlung, es handle sich um eine Summe im “mittleren zweistelligen Millionenbereich”.