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„Die erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln halten wir für völlig unberechtigt“, teilte Clifford mit. „Wo wir Mandanten in einem Strafverfahren vertreten wie im berichteten Fall, nehmen wir die Verteidigungsrechte unserer Mandanten entschieden wahr“. Die Stellungnahme lässt vermuten, dass die Kanzlei ihre Mandantin ABN Amro nicht nur zu den internen Untersuchungen im Cum-Ex-Rahmen berät, sondern sie auch als Strafverteidigerin vertritt – woran sich das stärkere Anwaltsprivileg knüpft.