Die Einigung besteht vorerst zwischen Bosch und dem Steuerungskommittee der Sammelkläger. Bis alles unter Dach und Fach ist, kann es allerdings Mai werden. Zunächst muss der Vorsitzende Richter Charles Breyer am District Court in San Francisco den Vergleich absegnen, was für Mitte Februar vorgesehen ist. Dann wird das Papier noch den einzelnen klagenden Autobesitzern und Gebrauchtwagenhändlern zur Abstimmung vorgelegt. Sie werfen Bosch eine aktive Rolle in der VW-Dieselaffäre vor, denn das Unternehmen hatte die Software entwickelt, mit der die Abgaswerte manipuliert wurden.
Den Vorsitz des Klägerkommittees hat Elizabeth Cabraser von Lief Cabraser Heimann & Bernstein, Bosch wird vor Gericht in den USA von Matthew Slater von Cleary und David Anderson von Sidley Austin vertreten. Außerdem hat Hengeler Mueller, die im Auftrag von Bosch intern mögliche Verwicklungen in den Dieselskandal überprüft, die amerikanischen Vergleichsverhandlungen begleitet und unterstützt. Für die internen Untersuchungen zeichnen bei Hengeler nach JUVE-Informationen Dr. Sven Schneider und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr verantwortlich.
Der Washingtoner Cleary Partner Slater vertritt regelmäßig internationale Konzerne und ausländische Regierungen in Streitfällen und ist vor allem in Schiedsverfahren gefragt. Im weltweit größten Arbitration-Komplex um den ehemaligen russischen Ölkonzern Yukos vertritt er mit dem Cleary-Team die Interessen des russischen Staates und des staatlich dominierten Ölkonzerns Rosneft. Den bankrotten Staat Argentinien verteidigte er nach dem Schuldenschnitt vor dem Investitionsschiedsgericht der Weltbank (ICSID) gegen Sammelklagen von italienischen Gläubigern.
Anderson kam 2010 aus den Reihen der Staatsanwaltschaft in San Francisco zu Sidley Austin, um in der Region das Wirtschaftsstrafrecht aufzubauen.