Werhahn-Klage

Haarmann aus dem Schneider

Haarmann Hemmelrath hat die Werhahn-Gruppe nach eigener Einschätzung nicht falsch beraten. Wie die Kanzlei Ende November mitteilte, sorgte ein Entscheid der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden dafür, dass die gegen die Kanzlei gerichtete Klage in der Hauptsache gegenstandslos wurde. Die Märkische Bau-Union (MBU) aus Potsdam hatte beantragt festzustellen, dass Haarmann wegen Falschberatung bei einer Transaktion verpflichtet sei, einen Betrag von bis zu 400 Millionen Euro zu ersetzen.

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Wie berichtet, hatte Haarmann im Jahr 2001 die zur Werhahn-Gruppe gehörende MBU beim Verkauf der AKB Holding an die Banco Santander Central Hispano beraten. Dieser Verkauf – soweit bekannt, beraten durch Haarmann-Partner Harald Plewka – war nach Ansicht aller Beteiligten steuerfrei. Nach einer späteren Betriebsprüfung wurde sie jedoch als steuerpflichtig eingestuft, wogegen Wehrhahn/MBU Einspruch eingelegt hatte.

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