Racky hatte ihre Karriere 2005 bei Dierlamm als Associate begonnen, im Januar 2009 wurde sie zur Partnerin ernannt. Während ihrer Zeit bei Dierlamm vertrat die Strafrechtlerin unter anderem einen der ehemaligen Aufsichtsräte von Arcandor, die sich vor Gericht wegen der Genehmigung umstrittener Boni verantworten mussten. Auch vertrat sie – zusammen mit Katharina Kolbe – bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade einen der Angeklagten. Das Mandat bleibt aber bei Dierlamm, die Federführung liegt auch weiterhin bei Kolbe. Racky ist bereits die zweite Dierlamm-Anwältin, die sich Schröder anschließt. 2014 hatte Dr. Claudia Koch diesen Weg eingeschlagen, sie hat die Kanzlei aber mittlerweile mit unbekanntem Ziel wieder verlassen.
Racky und Schröder ergänzen sich in ihren Themenbereichen: Schröder ist vor allem für Medizinstrafrecht und für die Compliance-Beratung zuständig, Racky widmet sich weiterhin dem Individualstrafrecht und berufsrechtlichen Verfahren.
Auch der Dierlamm-Zugang Bisson vertrat bereits einen Beschuldigten in dem Arcandor-Komplex, allerdings wurde gegen den ehemaligen Arcandor-Manager das Verfahren nicht eröffnet. Seine Karriere hatte Bisson bei der Luther-Vorgängereinheit EY Law Luther Menold in Mannheim begonnen, 2007 wechselte er nach München und war zuletzt in Mannheim tätig. Bisson hatte Luther bereits Mitte vergangenen Jahres verlassen. Vor allem aus seiner Mannheimer Zeit bringt er Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit. Namenspartner Prof. Dr. Alfred Dierlamm und Bisson kennen sich aus früheren Mandaten.
Dierlamms Kanzlei zählt momentan fünf Partner und zwei Associates.