Das gilt vor allem für die Bundesregierung. Um die Fehler des US-Systems zu vermeiden, hat sie mit der Musterfeststellungsklage ein Instrument geschaffen, dem so gut wie alles fehlt, was echten Sammelklagen ihre Durchschlagskraft verleiht: vor allem ein Preisschild. Wer eine Musterklage gewinnt, hat erst mal gar nichts – außer vielleicht bessere Karten im nächsten Prozess, in dem es dann um Geld geht. Dieser Zwischenschritt ist überflüssig, wenn man ernsthaft Verbraucher stärken will.
Leistungsklagen haben dagegen ein Preisschild. Eine Gruppe von 15.000 VW-Diesel-Fahrern fordert 350 Millionen Euro Schadensersatz: Das ist die Sprache, die ein Konzern versteht, der seine Kunden mindestens respektlos behandelt hat. Das ist auch die Sprache, die ein Prozessfinanzierer versteht. Um seine Erfolgsaussichten zu maximieren, wird der Prozessfinanzierer die besten Anwälte bezahlen. Der Bundesregierung und ihren vielen Einflüsterern aus der Industrie ist das natürlich suspekt. So hat sie es bei der Musterklage versäumt, einen ökonomischen Anreiz zu schaffen, damit sich die besten Anwälte für die Interessen der Verbraucher einsetzen – und nicht, wie bisher, nur für beklagte Konzerne.
Es ist gut möglich, dass die Musterklage die seriöse, aber eben auch zahnlose und ungeliebte Alternative zu dem wird, was wir heute schon haben: kommerzielle Klagevehikel, die mit den Mitteln der Technik und des Marktes mehr bewegen als der Gesetzgeber.