Kommentar

Die Musterklage ist nur Verbraucherfolklore

Der europäische Verbraucher soll seine Rechte besser durchsetzen können, deshalb bekommt er ein neues Schwert für den Kampf gegen hartleibige Konzerne: die Sammelklage. Damit aber niemand mit diesem Schwert wild um sich schlägt, macht es der Gesetzgeber vorsorglich stumpf – so stumpf, dass es auch dem Feind, für den es gedacht war, nichts mehr anhaben kann. Das ist so übertrieben vorsichtig, dass man es auch gleich ganz lassen könnte.

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Das gilt vor allem für die Bundesregierung. Um die Fehler des US-Systems zu vermeiden, hat sie mit der Musterfeststellungsklage ein Instrument geschaffen, dem so gut wie alles fehlt, was echten Sammelklagen ihre Durchschlagskraft verleiht: vor allem ein Preisschild. Wer eine Musterklage gewinnt, hat erst mal gar nichts – außer vielleicht bessere Karten im nächsten Prozess, in dem es dann um Geld geht. Dieser Zwischenschritt ist überflüssig, wenn man ernsthaft Verbraucher stärken will.

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