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Selbst Standesrechtler tun sich schwer mit einer Antwort auf die Frage, wann verschiedene Mandanten in einer Sache nicht mehr einheitlich zu vertreten sind. So ist auch das Festhalten am Mandat bei Hengeler Mueller und Gleiss Lutz nicht völlig abwegig. Sie verweisen darauf, dass sie allein im Außenverhältnis bei der Abwehr von Ansprüchen tätig sind. Der Konflikt zwischen der Bank und Breuer sei davon nicht berührt.