Kommentar

Syndikuszulassung als Maßstab der Unternehmenskultur

So langsam glätten sich die Sorgenfalten auf den Stirnen von Unternehmensjuristen. Was war nicht alles befürchtet worden, nachdem klar wurde, wie ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwalt geregelt sein wird: Arbeitgeber würden die nötigen Erklärungen über Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nicht unterschreiben. Die Kammern, die schon immer dagegen waren, würden mauern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) würde immer neue Wege finden, die Befreiung abzulehnen.

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Tatsächlich ist all das eingetreten – aber nur in einem sehr überschaubaren Umfang: Es gibt in dem ein oder anderen Punkt noch Klärungsbedarf mit der DRV, Fragen der Rückwirkung sind noch unbeantwortet und zumindest eine Kammer erweist sich offenbar als schwierig. Sicher gibt es auch Arbeitgeber, die von einem Sonderstatus einer Mitarbeitergruppe wenig halten. Die meisten jedoch sehen das anders – und das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis für alle Inhouse-Counsel. Denn die Haltung des Arbeitgebers zu dem Ansinnen, im Arbeitsvertrag die Unabhängigkeit der Syndizi explizit festzuschreiben, lässt unmittelbar auf seine Haltung zu „seinen“ Juristen schließen.

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