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Der Freiberufler ist etwas ganz Besonderes, zumal wenn er Anwalt ist. Das zeigt sich auch daran, dass er nicht wie Hinz und Kunz gewerbesteuerpflichtig ist. Viel Aufwand wird in Kanzleien betrieben, damit das so bleibt. Sie gründen Servicegesellschaften, über die sie nichtanwaltliche Dienstleistungen abrechnen. Sie entwickeln komplizierte interne Verrechnungssysteme. Aber immer mehr Kanzleien begreifen: Schützen sie zwanghaft und mit allen Mitteln den Kern des Geschäfts – die Arbeit der Juristen – vor der gefürchteten Gewerbesteuerinfizierung, dann verlieren sie damit auf Dauer mehr als sie gewinnen.