Das Unternehmen äußerte sich zu den Berichten nicht. Hohmann-Dennhardt ist seit 1999 beim Bundesverfassungsgericht. Dort hat sie sich den Ruf einer sehr bürgerrechtsorientierten Richterin erworben. Unter anderem votierte sie gegen den Großen Lauschangriff. Von 1991 bis 1995 war sie im rot-grünen Kabinett um Hans Eichel hessische Justizministerin, im Anschluss Wissenschaftsministerin.
Sie soll bei Daimler ein Ressort übernehmen, das in den vergangenen Jahren eine wechselvolle Geschichte durchlebte. So arbeitete Daimler sechs Jahre eine Korruptionsaffäre auf; erst im Frühjahr 2010 einigte sich der Konzern mit der US-Börsenaufsicht auf eine Strafzahlung in Höhe von 185 Millionen Dollar. Teil der Einigung war auch die Einsetzung eines Monitors, der für drei Jahre die Compliance-Arbeit des Unternehmens überwacht. Seit Beginn des SEC-Verfahrens hatte sich Daimler daran gemacht, die Compliance-Strukturen zu verändern.
Wechselvolle Geschichte des Compliance-Ressorts
2006 gewann der Konzern mit Gerd Becht von GM/Opel einen neuen Chefjuristen, für den von Anfang an auch Compliance im Fokus stand. Im März 2008 schließlich führte Daimler die Position eines Chief Compliance Officers formell ein, der weltweite General Counsel Becht übernahm dieses Amt zusätzlich. Nach dem Wechsel Bechts zur Deutschen Bahn folgte ihm im November 2009 Gero Herrmann auf beide Posten (mehr…).
Schon zuvor hatte Daimler den Compliance-Bereich verstärkt. So übernahm Dr. Hagen Repke, zuvor Deutsche Bank, die Leitung der Abteilung Corporate Compliance Organisation (mehr…). Dr. Thomas Altenbach, zuvor Evonik, nahm sich der präventiven Compliance an (mehr…).
Seit 2008 lagen Compliance und Recht bei Daimler in einer Hand. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurden die Bereiche organisatorisch wieder getrennt. Volker Barth, zuvor Chef der Innenrevision bei Daimler, wurde zum Chief Compliance Officer berufen. Laut Nachhaltigkeitsbericht 2010 gehören zur Compliance Organisation weltweit 90 lokale Compliance Manager. Auch eine Whistleblower-Hotline wurde eingerichtet und der Schutz der Hinweisgeber geregelt.